UN-Migrationspakt – Nein danke!

Die Bundesregierung lehnt den umstrittenen UN-Migrationspakt ab und wird ihn nicht unterschreiben.

„Es ist meine und unsere gelebte freiheitliche Verantwortung in der Regierung, die österreichische Bevölkerung zu schützen und unsere österreichische Souveränität, Verfassung und Entscheidungshoheit in Fragen der Migration zu wahren und sicherzustellen“, betonte Vizekanzler Strache.

„Österreich unterscheidet klar zwischen legaler und illegaler Migration. Eine Verwässrung dieser Unterscheidung, wie sie der Globale Pakt für sichere, geregelte und planmäßige Migration (UN-Migrationspakt) vornimmt, wird abgelehnt“, heißt es wörtlich im Vortrag an den Ministerrat.

Weitere Ablehnungsgründe sind – unter anderen – die im Pakt vorgesehene Erleichterung der Familienzusammenführung, die verbesserte Inklusion in den Arbeitsmarkt, die Schaffung einer Übertragung von Ansprüchen an die Sozialversicherung, Zurverfügungstellung einer Grundversorgung, Anerkennung von formal nicht erworbenen Qualifikationen, Erleichterungen von Unternehmensgründungen, Ansiedlungsoptionen für Klimaflüchtlinge, Verhinderung von Täterprofilerstellungen aufgrund der Rasse, Ethnie oder Religion sowie die Verhinderung von Internierungen und das Verbot von Sammelabschiebungen.

Im Vortrag an den Ministerrat heißt es resümierend: „Österreich erklärt ausdrücklich den UN-Migrationspakt als völkerrechtlich nicht verbindlich. Der UN-Migrationspakt soll weder für Rechtsüberzeugung noch für Staatenpraxis zur Entstehung von Völkergewohnheitsrecht, noch zur Ableitung eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes gedeutet werden, Österreich wäre in diesem Fall als „persistent objector“ (beharrlicher Verweigerer) anzusehen. Im Falle, dass eine Norm auf Grundlage des UN-Migrationspaktes entstehen oder angenommen werden sollte, beansprucht Österreich, an eine solche Norm völkerrechtlich nicht gebunden zu sein.“

Es wird daher kein Vertreter Österreichs zur Unterzeichnung des Paktes am 10. und 11. Dezember 2018 nach Marrakesch (Marokko) fahren.