Verfassungsklage gegen Pensionsaliquotierung

„Eine Regelung, die so ungerecht ist, muss bekämpft, statt pausiert werden!“

Die Sozialsprecher von FPÖ und SPÖ, Dagmar Belakowitsch und Josef Muchitsch, gaben die Einbringung der angekündigten Verfassungsklage zur ungerechten Pensionsaliquotierung bekannt.
Zur Erinnerung: Pensionen werden grundsätzlich gesetzlich immer an die Inflation angepasst. Im ersten Pensionsjahr erfolgt dies allerdings nur anteilig, also ‚aliquot‘. Nur wer im Jänner in Pension geht, kommt auch in den Genuss der vollen Pensionsanpassung. Ab dann wird es Monat für Monat weniger. Im Februar erhält man 90% des Inflationsausgleichs. Im März nur noch 80%. Pro Monat verliert man zehn weitere Prozentpunkte, und wer erst im November oder Dezember in Pension gehen kann, erhält gar keine Inflationsanpassung mehr. Diese Regelung stellt eine lebenslange Pensionskürzung dar. Das ist in Zeiten hoher Inflation besonders dramatisch und bedeutet für die Lebenspension einen Verlust von mehreren zehntausend Euro. Ein Pensionsraub, von dem in den nächsten zehn Jahren besonders Frauen betroffen sein werden. Denn ab 2024 wird aufgrund der Angleichung des Frauenpensionsantrittsalters jeder einzelne reguläre Pensionsantritt einer Frau immer in der zweiten Jahreshälfte liegen. Das bedeutet, dass Frauen ab 2025 „im besten Fall“ 40 Prozent der Inflation im ersten Pensionsjahr abgegolten werden. Vielen wird die Inflationsanpassung zur Gänze gestrichen werden. Und das, obwohl die Pensionshöhen von Frauen an sich schon im Schnitt um 40% geringer sind als jene der Männer.

SPÖ und FPÖ haben in Form von Anträgen und durch ihr Stimmverhalten wiederholt Anläufe unternommen, diese Regelung auf politischem Wege abzuschaffen. Dies scheiterte stets an der schwarz/grünen Regierungsmehrheit. Die Bundesregierung hat – auf Druck der Opposition – nunmehr bekanntgegeben, diese Regelung immerhin für zwei Jahre auszusetzen. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der SPÖ bestätigte allerdings die Rechtsauffassung, dass es sich bei der Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung nicht ‚nur‘ um eine ungerechte, sondern um eine „grob unsachliche“, besonders Frauen gegenüber schwer diskriminierende und damit wohl verfassungswidrige Regelung handelt.

SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch und FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch sind sich daher einig: „Eine Regelung, die so ungerecht ist, muss bekämpft, statt pausiert werden!“ Entsprechend haben 69 Abgeordnete der beiden Parteien die von der SPÖ in Auftrag gegebene Verfassungsklage unterzeichnet und diese heute beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.

(Foto: FPÖ)