FPÖ bleibt dran: Staatsbürgerschaftsbetrug ist kein Kavaliersdelikt
m Kampf gegen illegale türkisch-österreichische Doppelstaatsbürgerschaften hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nun einem türkisch-stämmigen Beschwerdeführer recht gegeben, der Einspruch gegen den drohenden Entzug seines österreichischen Passes erhoben hatte. Der VfGH betrachtet die von der FPÖ im Vorjahr an die Behörden weitergeleitete Liste an mutmaßlichen Doppelstaatsbürgern als „vermutlichen“ Auszug einer türkischen Wählerevidenz-Liste, deren Authentizität und Herkunft aber nicht gesichert sei.
Wie der geschäftsführende FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus dazu betonte, „ist die Liste aus unserer Sicht nach wie vor authentisch, und wir sind davon überzeugt, dass sie der türkischen Wählerevidenz entspricht.“ Die FPÖ habe es als ihre Pflicht erachtet, den Verdacht auf Scheinstaatsbürgerschaften den Behörden zu melden, „und das haben wir auch getan“, so Gudenus weiter.
„Staatsbürgerschaftsbetrug ist kein Kavaliersdelikt“
Auch andere Institutionen wie etwa der Verwaltungsgerichtshof würden das so sehen. „Wir werden uns das Urteil des Verfassungsgerichtshofes genau ansehen und gehen dabei von einer Einzelfallbewertung aus. Staatsbürgerschaftsbetrug ist kein Kavaliersdelikt, und es ist geboten, dabei besonders strenge Maßstäbe zu setzen. Daher wird die FPÖ hier weiter aktiv bleiben und alle Möglichkeiten für die Feststellung von Staatsbürgerschaftsverlusten prüfen“, schloss Gudenus.