Urlaub auf Steuergeldkosten? Mindestsicherung ist kein Selbstbedienungsladen für Zuwanderer!

„Das Wiener Mindestsicherungsgesetz darf kein Selbstbedienungsladen für Zuwanderer sein“, sagt der Sozialsprecher der Wiener FPÖ, LAbg. Wolfgang Seidl. Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen bei der Berechtigung für bzw. der Auszahlung dieser Sozialleistung für bestimmte Beziehergruppen wohl alle Augen zugedrückt werden. Auch die Ferien- und Urlaubszeit scheint diverse Auffälligkeiten zu begünstigen. „Bürgerberichten zufolge ist es seit Beginn der Ferien in vielen Wiener Gemeindebauten auffallend ruhig geworden. Viele Zuwanderer scheinen auf Urlaub in ihrer `Heimat` zu sein“, weiß der Freiheitliche zu berichten.

Dem Mindestsicherungsgesetz zufolge gelten „länger als zwei Wochen dauernde Abwesenheiten vom Wohn- oder Aufenthaltsort“ als Rückforderungsanspruch. „Wer eine längere Abwesenheit also nicht anmeldet, verliert den Anspruch auf die Sozialleistung“, erklärt Seidl. Interessant wäre nun zu erfahren, wie viele Mindestsicherungsbezieher eine derartige Meldung abgegeben haben, um den Sommer „zuhause“ zu verbringen. „Die Wiener Mindestsicherung ist nicht dafür da, Zuwanderern ihren `Heimaturlaub` zu finanzieren. SPÖ-Stadtrat Hacker muss dafür sorgen, den Verdacht von etwaigem Sozialmissbrauch erst gar nicht aufkommen zu lassen“, fordert Seidl abschließend.